Sonntag, 9. Juni 2013

Einmal Streisand zummitnehmen

Der folgende Blogpost wurdebedauerlicherweise depubliziert. Die Piraten haben es nicht so mit Transparenz, ihr wisst ja ;)

Wirklich erschütternd? Man nannte mich mal einen Formalficker. Sowas hätte aber glaube ich nicht einmal ich mir erlaubt.
Zu Beginn diesen Monats bekam der Landesvorstand ein Ticket ins OTRS, dass den Betreff  “Antrag auf Ordnungsmaßnahme” hatte.
Ein Auszug:
“Die Fähigkeit ein Amt zu bekleiden ist verbunden mit dem zu erwartenden Verhalten des Betroffenen. Amtsträger einer Partei sind in der Mediendarstellung in höherem Maße als Parteimitglieder sichtbar, ihr Verhalten muss daher an einem strengeren Maßstab gemessen werden als das Verhalten bloßer Parteimitglieder. Das Verhalten des Antragsgegners gegenüber der Antragstellerin ist kein Einzelfall. Im Anhang befinden sich weitere Beispiele der bemängelten Äußerungen des Antragsgegners inklusive Zeitangaben. Er wählt öffentlich wiederholt Ausdrucksweisen und Konfrontationsformen die wohl nur zufällig noch keine überregionale mediale Aufmerksamkeit gefunden haben. Seine auf Eskalation und Herabwürdigung des Kommunikationspartners ausgelegte Form der Kommunikation ist bei einem Amtsträger der Piratenpartei nicht zu tolerieren. Dem Antragsgegner ist daher die Befähigung zur Bekleidung eines Amtes und folgerichtig auch das Amt das er bereits innehat abzuerkennen.”
Als Ersatz für diese – sehr weitgehende Ordnungsmaßnahme – wurde ein Verweis beantragt, also eine Ordnungsmaßnahme ohne unmittelbare weitergehende Folgen.
Natürlich behandelt der Landesvorstand solche Anträge äußerst schnell: Innerhalb von nur 39 Minuten hatte das erste Landesvorstandsmitglied Sebastian S. mit folgender Begründung abgelehnt:
“OM weiterverfolgen und Stellungnahme einholen
Dafür:
Dagegen: s3
Enthaltung:
Offensichtlich unbegründet, Sammlung von Aussagen die so imho weitgehend unproblematisch sind, mit Kritik muss man klarkommen.”
Einige Landesvorstandsmitglieder äußerten sich erst einmal vorsichtig, beispielsweise Peter:
“Ich werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht abstimmen, da ich das Dokument zuerst einmal lesen muss und mir Gedanken dazu machen möchte. Ich Tendierte zur Zeit leicht zu Sörens Meinung, will mir aber 100% sicher sein, das ich hier keine Fehlentscheidung treffe.”
Was in diesem Fall Sörens Meinung war, ist mir leider nicht bekannt.
Ich hatte lediglich folgendes angemerkt:
“Aufgrund dessen, dass sein Verhalten und seine Äußerungen uns einen Direktkandidaten und mehrere aktive Piraten gekostet hat, sollte wir uns genau überlegen, ob wir ein solches Verhalten gutheißen oder nicht. “
Peter entgegnete wenige Minuten später:
“Sorry, Nati, was du schreibst, hat nichts mit dem Antrag zu tun, enthält aber schon eine Negative Wertung zur Person. Eine Wertung über Elzoidos verhalten in anderen Fällen ist aber irrelevant für den Vorliegenden Fall.
Ich meine, und das bezieht sich jetzt ausdrücklich NICHT auf Natis Äußerung, wir sollten versuchen, Objektiv auf der Basis der Begründung und NUR der Begründung zu Entscheiden.”
Sebastian, der ja nur wenige Minuten für die Ablehnung brauchte, warf folgendes in die Diskussion:
“Ich vermute Du beziehst dich auf Datacore, soweit ich das mitbekommen habe ist
nicht Elzoido am Rücktritt von Datacore schuld, oder Sören?”
Daraufhin antwortete Sören zu diesem Thema das erste mal inhaltlich:
“Datacore war mit der Partei an sich nicht zufrieden.”
Sophie hatte eine etwas längere Antwort, die auch erst über einen Tag später eintraf:
“Hallo zusammen
da ich es grundsätzlich eine ernste Angelegenheit finde, eine OM zu beantragen habe ich mich eingehend mit dem Antragsschreiben beschäftigt.
“elzoido: Im übrigen find ich das ziemlich unflauschig, wenn mein Name und Nick ohne meine Zustimmung auf irgendwelchen Portalen erwähnt werden.”
ist mMn valide Kritik.
“Die wiederholten Angriffe des Antragsgegners stellen gezieltes Mobbing mit dem Ziel die Antragstellerin zum Austritt aus der Piratenpartei zu bewegen.”
- Das Ziel, Lisa zum Austritt zu bewegen, ist eine krasse Unterstellung für die ich in Lisas Schreiben keine Belege gefunden habe.
“Es ist bereits mindestens ein Mitglied der Piratenpartei wegen seines Verhaltens ausgetreten.”
- So etwas ohne Belege zu behaupten ist ebenfalls eine krasse Unterstellung.
“Eine öffentliche Berichterstattung über einen Rücktritt einer Direkt- und Listenkandidatin wegen Cyber-Mobbing würde der Piratenpartei im kommenden Bundestagswahlkampf erheblichen Schaden zufügen und überregional den Wahlerfolg gefährden.”
- Überzeugt mich vom Gegenteil, aber das klingt für mich nach einer impliziten Drohung und ist überdies völlig fehl am Platz. Gegenstand einer OM ist nicht, was der Antragsteller machen würde, wenn die OM nicht durchkommt.
“Seine bevorzugten Opfer sind hierbei Jörg Tauss (“Märchenonkel”), Jasenka Wrede (“#frauwausr”), Justus Wingert (“Vollsympath”) und Lisa Collins.”
- Ich weiß nicht, was “Frau W. aus R.” für eine Beleidigung sein soll. “Märchenonkel” ist respektlos aber mMn keine Beleidigung, ebenso “Vollsympath”. Ich lese hier nirgendwo Begriffe wie Arschloch Wichser Hurensohn oder was ich sonst so typischerweise als Beleidigungen kenne.
“elzoido: @wasMitNetzen Zur Sache an sich hab ich nix gesagt. Nur zum mangelnden Fingerspitzengefühl.”
- Ist mMn zulässige Kritik. Ebenso sagt er ja “Zur Sache an sich hab ich nix gesagt.” Lisas Ausführungen und Überlegungen zur Pädophilie kritisiert er überhaupt nicht, sondern er kritisiert, dass sie sich mit genau diesem Thema beschäftigt. Was ist daran Mobbing?
Insgesamt habe ich folgenden Eindruck: elzoido wird polemisch – dennoch enthalten die als Belastung angeführten Tweets durchaus valide Kritik. Ich finde hier Respektlosigkeiten, aber keine Beleidigungen.”
Kurz darauf stimmte auch Sophie gegen den Antrag, die Ordnungsmaßnahme weiter zu verfolgen:
“OM weiterverfolgen und Stellungnahme einholen
Dafür:
Dagegen: s3, sm
Enthaltung:”
Peter hatte sich Tage später zum Antrag wie folgt geäußert:
“Meine Stellungnahme zum Antrag auf Beantragung einer OM:
Die Ausgangslage:
Die OM wurde beantragt, um die „anhaltende öffentliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Antragstellerin durch den Antragsgegner zu unterbinden, und geeignet weiteren Schaden von der Piratenpartei abzuwenden.“
Hier werden zwei Behauptungen aufgestellt:
1. Das verhängen einer OM der Piratenpartei gegen eins ihrer Mitglieder ist geeignet, „öffentliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ zu unterbinden;
2. Das verhängen dieser OM ist geeignet, „Schaden von der Piratenpartei abzuwenden.“
Zur ersten Behauptung lässt sich folgendes bemerken:
Insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht basiert auf der Gewährleistung der Grundrechte der Würde des Menschen [1] und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. [2} Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [3] sind diese Grundrechte auch und gerade gegen Beeinträchtigungen durch Äußerungen Dritter geschützt. Daraus folgt, dass jede lebende natürliche Person Träger des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des
Rechts der persönlichen Ehre in der Ausgestaltung ist, die diese Rechtsinstitute durch die dargestellten straf- und zivilrechtlichen Normen erfahren haben. Das gilt ohne Ausnahme.
Nach dem Bundesverfassungsgericht soll der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden können, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will. Für das „Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person“ hat es Regeln skizziert.
Es gibt, bei diesem Punkt,  zwei Möglichkeiten des Vorgehens für den LaVo:
1) Der LaVo Untersucht, ob es in seinem Zuständigkeitsbereich „Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ nach den Kriterien des BVerfG, abgeleitet aus dem z.B. in dem Lebach-Urteil [4] aufgestellten Grundsätzen gegeben hat;
2) Der LaVo Untersucht, ob eine Entscheidung durch ihn geeignet ist, die „öffentliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ zu unterbinden.
Zum ersten Punkt kann ich nur sagen, das dies nicht die Aufgabe des LaVos der Piratenpartei sein kann. Hinzu kommt, das keiner der unter „Begründetheit“ aufgeführten Zitate eines aus dem Bereich der  Zuständigkeit der Piratenpartei  ist. Es ist auch Zweifelhaft, ob der es in seinem Zuständigkeitsbereich „Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ nach den Kriterien des BVerfG, abgeleitet aus dem z.B. in dem Lebach-Urteil [4] aufgestellten Grundsätzen gegeben hat. Hier gilt auch der Grundsatz, dass gerade im “politischen Meinungskampf” harte bandagen erlaubt sind. Siehe hierzu [5]. Hinzu kommt, das die Feststellung, das es im Bereich der Zuständigkeit des LaVo BW zu „Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ von von Seiten des Antragsgegners gekommen ist, eine Legetime Zivilrechtliche Überprüfung dieser Vorwürfe incl. einer Möglichen Schadensersatzklage gegen die Piratenpartei BW zur Folge haben könnte. Hier stellt sich die Frage, warum der LaVo eine Zivilrechtliche Auseinandersetzung riskieren soll, wo, bei eindeutigen beweisen für die Täterschaft, wie von der Antragsstellerin behauptete, ihr doch dieser weg der Auseinandersetzung offensteht. Er steht ihr übrigens unabhängig von der
Entscheidung des LaVo immer zu.
Zum Zweiten Punkt kann ich nur sagen, das es nicht die Aufgabe des Vorstandes der Piratenpartei baden Württemberg ist, die behauptete „öffentliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ zu unterbinden. Dies steht einzig und allein Ordentlichen Gerichten zu und ist in keinem Fall Aufgabe des Vorstands einer Partei.
Zur Zweiten Behauptung, das das verhängen dieser OM geeignet ist, „Schaden von der Piratenpartei abzuwenden.“
Festzustellen ist hier: viele der unter „Begründetheit“ aufgeführten Zitate sind, nach meine Moral und Wertvorstellungen Indiskutabel und würden so von mir nicht benutzt.
Aber, aus der Gesamtheit der Ausführungen der Antragstellerin ergibt  sich nur durch ihre Interpretation eine Schädigung ihrer Person. Ein Beispiel: Laut Antragsstellerin hat der Antragsgegener auf eine Blogbeitrag von ihr hin getwittert „Juhu! Kinderpornos ohne Not im Wahlkampf thematisieren! Schnell, lasst uns noch eine Nazi-Unterstützung “aus Prinzip” hinterher werfen!“. In Ihrer Interpretation wird daraus: „Der Antragsgegner vergleicht hier die Äußerungen der Antragstellerin mit der Unterstützung von Nazis“. Und genau dies geschieht hier inhaltlich nicht. Es findet keine Gleichsetzung der Äußerungen statt. Der Antragsgegner benutzt hier jedoch eine Analogie zur Darstellung der von ihm befürchteten Wirkung der Äußerungen der Antragsstellerin.
Die Antragsstellerin führt zur Begründung des schädlichen Verhaltens des Antragsgegners aus: „Zu ihrer Kandidatur auf dem Landesparteitag 2013 in Flein äußert sich der Antragsgegner wie folgt:
Kandidatin für stellv. Vorsitz, die von der Verbesserung interner Kommunikation redet und den Dauerpöbler/Vollsympathen Justus toll findet.“
Hierbei ist das problem, das die angegriffene Person nicht die Antragsstellerin ist, sondern Justus, den er wird hier als „Dauerpöbler/Vollsympathen“ bezeichnet.
Hier ist auch es so, das die politische Position der Antragsstellerin infrage gestellt wird, indem sie mit der Wahrnehmung des Antragsgegner verglichen wird.
Dieses vorgehen ist Sexistisch, den es Reduziert die Politische Position der Antragsstellerin auf ihr persönliches Verhältnis zu einem Man.
Hier ist es aber so, das die Piratenpartei Sexismus als Umgangsform miteinander duldet, diesen im Binnenverhältnis sogar leugnet und seine Existenz im Umgang miteinander Bestreitet.
Nun lässt sich draus sicherlich kein Gewohnheitsrecht auf Sexistisches Verhalten ableiten, nur ist es so, das dadurch, das jemand ein allgemein Akzeptiertes Verhalten an den Tag Legt, der  Piratenpartei kein Schaden entstehen kann.
Ein letztes: Die Antragsstellerin schreibt: „Die Antragstellerin ist Listenkandidatin und Direktkandidatin für die Bundestagswahl, ihr vom Antragsgegner angestrebte Austritt würde die politische Arbeit erheblich erschweren.“
Die Richtigkeit dieser aussage würde, mit Fug und Recht, die Einleitung einer OM mit dem Ziel der Amtsunwürdikeit begründen. Das Problem ist: keine der der vorgelegten Beweise stützt Explizit diese aussage. Impliziert ergibt sich diese aussage nur aus der Interpretation der Aussagen des Antragsgegners.
Weiterhin habe ich ein Problem mit folgender Aussage der Antragsstellerin „Eine öffentliche Berichterstattung über einen Rücktritt einer Direkt- und Listenkandidatin wegen Cyber-Mobbing würde der Piratenpartei im kommenden Bundestagswahlkampf erheblichen Schaden zufügen und überregional den Wahlerfolg gefährden.“
Aus dem Kontext des Satzes kann ich (positiv) eine Theoretische Folgeabschätzung lesen. Negativ gelesen muss ich dies als Versuch der Einflussnahme durch Drohung mit Rück- und Austritt lesen.
Aus den Vorgenannten Gründen bin ich dagegen, die OM weiterzuverfolgen und eine Stellungnahme einzuholen
[Quellen]“
Nach seiner Stellungnahme hat auch Peter gegen den Antrag gestimmt, somit stand es 0:3:0.
Sören hatte sich dann ohne weitere Stellungnahme oder Meinungsäußerung auch gegen den Antrag gestellt:
“OM weiterverfolgen und Stellungnahme einholen
Dafür:
Dagegen: s3, sm, pl, so
Enthaltung:”
Somit war der Antrag abgelehnt und Mobbing wird mit fadenscheinigen Argumenten im Landesverband beanstandungslos toleriert und vom Landesvorstand mitgetragen. Äußerungen von Sophie, die ich per SMS bekam, enthüllen dann aber, wie sehr ein Klima der Angst auch den Landesvorstand in seinen Entscheidungen massiv beeinflusst. Die folgende SMS, kam nach einem Gespräch mit Sebastian und Sophie zustande, nachdem ich beiden meine ablehnende Haltung dieser Entscheidung mitteilte:
[AdR: Inhalt der SMS wurde nachträglich ergänzt.] Nati ich versprech dir dass wir nicht untätig bleiben. Ich möchte auch nicht dass es so bleibt wie es jetzt ist. Was meine angst vorhin war, ist dass wir gegen elzoido jetzt kante zeigen und wenn später jemand mich fertig macht dann interessiert sich keiner dafür. Wieder freunde? :)
Während sicher auch einige Äußerungen von Sebastian diskutabel sind, so erkennt man schon an der bloßen Menge, dass hier ein Problem vorliegt. Um es in die Worte meiner Kollegin zu hüllen: Mobbing ist, wenn sich jemand gemobbt fühlt. Obwohl ganz klar unmögliche Äußerungen von Sebastian Sp. vorlagen wurde hier selbst das Mindestmaß, ein Verweis, abgelehnt. Wenn ich solche Sachen lese, dann werde ich nur wütend:
“Juhu! Kinderpornos ohne Not im Wahlkampf thematisieren! Schnell, lasst uns noch eine NaziUnterstützung “aus Prinzip” hinterher werfen!”
“Fun fact: Bei dieser “Politik” gehts nicht nur drum, zu welchen Themen man sich äußert, sondern auch zu welchen man besser die Kresse hält.”
“@wasMitNetzen Es ist kein Rückgrat, sondern politische Dummheit sich ohne Not ne KinderpornoDiskussion an die Backe zu nageln”
“@wasMitNetzen Zur Sache an sich hab ich nix gesagt. Nur zum mangelnden Fingerspitzengefühl.”
Das ist keine normale Kritik, das ist einfach nur jemanden “aus Prinzip” fertig gemacht!
Ein Vorstand, bzw. wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder Mobber schützen und nicht das/die Opfer, dann läuft etwas verdammt falsch! Ich kann dieses Verhalten einfach nicht tolerieren.  Ich fordere deshalb meine Amtskollegen auf, sich bei der Antragsstellerin und den Opfern der Mobbern, die wir in der Piratenpartei BaWue haben, zu entschuldigen. Außerdem fordere ich von allen meinen Amtskollegen, dass wir gemeinsam gegen Mobber vorgehen und klare Kante zeigen! Unsere Aufgabe ist es auch selbständig Ordnungsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen, wenn wir die Ordnung der Partei in Gefahr sehen!
PS: Ich habe dies veröffentlicht, nicht weil ich hier jemanden vorführen möchte, sondern ich möchte, dass sich jede Person selbst ein Bild über diesen Antrag und das Thema Mobbing macht.