Sonntag, 5. Mai 2013

Die SMV Anträge im Überblick

Der BPT2013.1 in Neumarkt naht, und ebenso die aller Voraussicht nach ziemlich fruchtlose SMV-Diskussion. Ich möchte hier für den Einsteiger einen groben Überblick über die hier zu findenden Anträge schaffen. Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten.

SÄA009 "Die Hardcore SMV für Stellungnahmen, Entschließungen, Empfehlungen, Programm und Satzung"
Hier ist im Wesentlichen drinnen was drauf steht. Ein Klarnamen-Liquid Feedback (auch wenn mal wieder wie üblich um den heißen Brei herumgeredet wird) für Satzungs- und Programmänderungen. Die diversen Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten sowie alle Diskussionen der letzten 3 Jahre sind an diesem Antrag spurlos vorübergegangen. Willkommen im Jahr 2010 der Diskussion um Liquid Feedback. Die Realitätsverzerrung erklärt sich mit dem Antragsteller: Christopher Lauer. Ok, das war jetzt irgendwie nicht so die Überraschung.

SÄA010 "Die Hardcore SMV für Stellungnahmen, Entschließungen, Empfehlungen, Programm OHNE Satzung"
Der Ausschluss von Satzungsänderungen ist etwas holperig geregelt, der restliche Antrag sonst Deckungsgleich mit SÄA009. Ich weiß nicht ob ich den Ausschluss von Satzungsänderungen als Fortschritt markieren soll. Ist ein 3 Kubikmeter Misthaufen besser als ein 3,1 Kubikmeter Misthaufen?

SÄA012 "SMV jetzt, GO später - der Konsensantrag zur SMV"
Entscheiden ohne zu entscheiden ist inzwischen wohl "in". Diese Liquid Democracy SMV soll sich auf Positionspapiere und "verbindliche Stellungnahmen" beschränken, was auch immer das ist, wir werden dieser kreativen Wortschöpfung später noch begegnen... Wenn wir das hier annehmen können wir es genauso gut bleiben lassen. Die Voraussetzungen sind hinreichend weichgespült um bedeutungslos zu sein.

SÄA027 "SMV jetzt, GO später - der Konsensantrag zur SMV inklusive Parteiprogramm"
Analog zu SÄA009 und SÄA010 haben sich auch hier die Antragsteller gedacht, dass es sinnvoll ist ihren eigenen Antrag in unterschiedlichen Ausprägungen einzureichen. Parteiprogrammänderungen online klingt ja sinnvoll, aber natürlich ändert auch dieser Antrag nicht wirklich etwas.

SÄA026 "SDMV - die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung für geheime, basisdemokratische Urnen-Abstimmungen ohne Delegationen an dezentralen Orten" (inkl. X013 "SDMV Geschäftsordnung - die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung für geheime, basisdemokratische Urnen-Abstimmungen ohne Delegationen an dezentralen Orten")
Dieses Monster entspringt einem praktischen Einsatzgebiet: Die Rheinland-Pfälzer bedienen sich dieses Systems um ihrerseits Urabstimmungen durchzuführen. In a nutshell ist dieser Vorschlag ein reiner Abstimmungsformalismus. Die Aussprache wird auf eine Mailingliste verlegt. Die Urnen-Mindestgröße ist mit 5 Piraten ziemlich klein, bei so wenigen Teilnehmern kann ein korrekter Ablauf gerade eben noch gewährleistet sein. Alles in allem ein Modell das tatsächlich funktionieren könnte.

SÄA029 "Kombinationsmodell anstelle einer ständigen Internet-Beschlussfassung (SMV)"
Kurz und knackig. Ausarbeitung via Liquid Democracy Tool (lies: Liquid Feedback), aber eine Aussprache sieht der Antrag nicht explizit vor. Die Abstimmung läuft dann über Brief- oder Urnenwahl. Dürftig.

SÄA021 "SMV ohne Festlegung auf Liquid Democracy"
Erneut ein Antrag auf eine SMV mit später festzulegender GO, aber diesmal ohne Liquid Democracy. Also ein Antrag darauf später eine Entscheidung zu treffen. (Ehrlich!!! Das machen wir ganz bestimmt!!!) Das Fantasietierchen der "verbindlichen Stellungnahme" geistert auch hier herum. Armes Ding. Sucht bestimmt seine Mama.

SÄA035 "SMV light"
Hier sehen wir einen Antrag von Andi Popp. In sich durchaus interessant, wenngleich er auch in die selbe Kategorie wie SÄA012, SÄA027 und SÄA021 fällt: Keine Entscheidung. Von all diesen Anträgen ist er aber noch der sauberste. Keine Festlegung auf Liquid Democracy und auch die "verbindlichen Stellungnahmen" finden hier keine Ruhe. Der Antrag legt sich allerdings auf Online-Abstimmung fest.

SÄA040 "Basisdemokratische Ständige Mitgliederversammlung"
Keine Liquid Democracy, keine GO. Soll irgendwie online sein. Wer das hier nehmen möchte, dem sei Andi Popps Antrag als bessere Alternative ans Herz gelegt.


    SÄA041 "Die Schnuffel SMV mit geheimer Abstimmung und ohne Delegation für Stellungnahmen und Positionspapiere OHNE Programm OHNE Satzung"
    Lasst doch bitte endlich diese armen "verbindlichen Stellungnahmen" in Frieden! Die KÖNNEN nichts dafür! Keine GO und Liquid Democracy. Muss ich mehr sagen?


    Ich brauche kurz Hilfe, ich habe einen Holzsplitter in meiner Stirn. Ein Satzungsänderungsantrag der uns verpflichtet nicht voreilig unausgegorene Dinge in die Satzung zu schreiben. Merkt ihr noch selber, liebe Antragsteller, nicht? So etwas kann schwere Kopfverletzungen verursachen, ich bitte um mehr Rücksicht...


    SÄA003 "Basisentscheid und Basisbefragung - Beschlüsse außerhalb von Parteitagen"

    Eine reine Urabstimmungsordnung, aufgrund des Parteitagsvorbehalts ist diese natürlich nicht zu Programmänderungen berechtigt. Eine GO ist tatsächlich auch eingereicht, dieser Antrag ist also eine funktionale Alternative zu SÄA026.
    Funfact: Wenn man ein separates Organ zur Umsetzung einer SMV wählt kann man praktisch nichts damit anfangen. Keine Personenwahlen, keine Programmänderungen, keine Satzungsänderungen. Die Antragsteller haben das sogar noch bemerkt. Und mal wieder die "verbindlichen Stellungnahmen" gewählt. Der nächste der mir diesen sprachlichen Sondermüll auftischt bekommt einen Schwall Erbrochenes ins Gesicht. Dieser Antrag erlaubt dem BuVor eine Geschäftsordnung festzulegen.

    Ergebnis

    Im wesentlichen haben wir zu unterscheiden zwischen den Anträgen mit Liquid Democracy und denen ohne, dann zwischen denen die eine konkrete Lösung sind und denen die sich auf eine noch zu beschließende GO verlassen.

    Anträge die nichts konkretes bewirken:
    1. Mit Liquid Democracy
      1. SÄA012
      2. SÄA027
      3. SÄA029
      4. SÄA041
    2. Ohne Liquid Democracy
      1. SÄA021
      2. SÄA035
      3. SÄA040
      4. SÄA039
    Anträge die konkret etwas bewirken:

    1. Mit Liquid Democracy
      1. SÄA009
      2. SÄA010
    2. Ohne Liquid Democracy
      1. SÄA003
      2. SÄA026

    Einen Sonderpunkt wegen extremer Dämlichkeit erhält von mir SÄA042. Was die Antragsteller von diesem Schildbürgerstreich geritten hat wüsste ich wirklich gerne...

    Wer eine Entscheidung und keine endlose weitere Diskussion möchte hat also die Wahl zwischen Liquid Feedback - Full Crackhead Edition, Liquid Feedback - Almost Full Crackhead Edition, und Dezentraler Urnenwahl à la Rheinland-Pfalz. Wer lieber noch ein bisschen weiter um des Kaisers Bart streitet darf sich aus den übrigen 9 Anträgen einen raussuchen, mein persönlicher Favorit wäre da noch Andi Popps Antrag, der ist wenigstens nicht vollkommen unbrauchbar.

    Egal was wir entscheiden: Geklagt wird auf jeden Fall, gleich dreimal wenn wir am Freitag unter geringst möglicher Beteiligung ein Tool durchwinken das die Beteiligung verbessern soll...

    Ich werde am Freitag übrigens nicht da sein, zum einen weil mir die Diskussion zum Hals raushängt, zum anderen weil ich arbeiten muss...

    *UPDATE*
    Eigentlich wollte ich das schon früher tun, aber besser spät als nie ;)
    Wie Entropy in den Kommentaren schon richtig bemerkte habe ich da bei SÄA003 etwas falsch gemacht ;) Updates oben bei SÄA003 und SÄA039.

    1 Kommentar:

    1. zu SÄA003:
      es soll vermutlich heissen "Wenn man _k_ein separates Organ zur Umsetzung einer SMV wählt..." Eine Urabstimmung nach PartG§6(2)11 ist wie "Das Volk" im GG definitiv kein Organ und kann auch (zum Glück) nicht gewählt werden. Der Bundesvorstand ist zur Geschäftsführung und damit auch zur Umsetzung der Urabstimmungen verdammt, sofern der BPT nichts anderes beschliesst. In dem beiliegenden Entwurf einer Entscheidsordnung X011 ist auch die Möglichkeit zur Wahl von unabhängigen Verantwortlichen für Basisentscheide vorgesehen. Diese sind kein Organ - siehe Gesetzesbegründung BT-3/1509 des PartG:

      "Neben den in Absatz 1 genannten „Pflichtorganen" kann jede Partei auf Grund der ihr zustehenden Organisationsfreiheit weitere Organe bilden. Unter „Organen" sind nur solche auf die Dauer gebildete organisatorische Einrichtungen zu verstehen, die der inneren Willensbildung des jeweiligen Parteiverbandes dienen, also die maßgeblichen Entscheidungen über Bestand, Organisation, Ziele und Tätigkeit des Verbandes verbindlich treffen. Der Klarheit halber ist vorgeschrieben, daß sie ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind. Außerdem kann jede Partei nach freiem Ermessen organisatorische Einrichtungen ohne Organcharakter bilden."

      Von "verbindlichen Stellungnahmen" ist nirgendwo im Antrag die Rede. Warum der Parteitagsvorbehalt nur ein rechtliches, aber kein politisches Problem darstellt, ist in der Begründung erläutert.

      Der Antrag ist anders als die meisten anderen sehr konkret, da er alles wesentliche in die Satzung schreibt.
      Da mit X011 bereits ein fertiger Entwurf einer Entscheidsordnung vorliegt, kann er sofort wirksam umgesetz werden.

      AntwortenLöschen